DIE BANGKO SENTRAL ng Pilipinas (BSP) hat das Einzeleinheiten-Engagementlimit von Unit Investment Trust Funds (UITFs), die in börsengehandelte Aktien investieren, von 15% auf 20% angehoben.
Dieses zusätzliche Engagement von 5% darf jedoch gemäß BSP-Rundschreiben Nr. 1234, Reihe 2026, unterzeichnet von BSP-Gouverneur Eli M. Remolona, Jr., nur aus Investitionen in börsengehandelte Aktien derselben Einheit oder desselben Emittenten bestehen.
Die Zentralbank lockerte auch die Engagementbeschränkungen für aktienindexverfolgende UITFs und erlaubt ihnen, diese 20%-Obergrenze zu überschreiten, um die tatsächliche Benchmarkgewichtung des Indexkomponenten-Emittenten abzubilden. Zuvor lag die Obergrenze bei 15% oder der Gewichtung des Emittenten, je nachdem, welcher Wert höher war.
Das kombinierte Engagement der UITFs gegenüber einer Einheit und ihren verbundenen Parteien muss jedoch bei maximal 15% des Marktwerts des Fonds bleiben.
UITFs bestehen aus Mitteln, die von Privatanlegern gebündelt werden und von einem Treuhandunternehmen oder der Treuhandabteilung einer Bank verwaltet werden, die in Instrumente wie Wertpapiere, Schulden und Aktien investiert sind.
„Die TE (Treuhandeinheit) muss sich der Gesamtinvestitionen eines UITF in einer Einheit und deren verbundenen Parteien bewusst sein und über angemessene Instrumente und Kontrollen verfügen, um das Gesamtrisiko effektiv zu verwalten", sagte die BSP im neuen Rundschreiben.
Die BSP verlangt auch von Treuhandeinheiten oder einer Bank oder einem Nichtbank-Finanzinstitut, das den UITF verwaltet, die zuständige BSP-Aufsichtsabteilung bis zum nächsten Bankarbeitstag zu benachrichtigen, wenn ein Engagementlimit überschritten wird.
Laut der Zentralbank muss die Benachrichtigung vom Treuhandbeauftragten oder dessen Äquivalent unterzeichnet werden und angeben, wann der Verstoß aufgetreten ist, wie der Verstoß zustande kam und welche Maßnahmen ergriffen wurden oder ergriffen werden sollen, um die Einhaltung der Obergrenze wiederherzustellen.
Verstöße im Zusammenhang mit Mark-to-Market-Investitionsbewegungen müssen hingegen weiterhin innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden, alle anderen Arten von Verstößen müssen jedoch sofort behoben werden, so die BSP.
Treuhandeinheiten sind auch verpflichtet, die Zentralbank zu informieren, sobald der Verstoß behoben wurde. — Katherine K. Chan

