Die Fünfte Abteilung des Sandiganbayan lehnte den Antrag des inhaftierten Senators Jose „Jinggoy“ P. Ejercito Estrada ab, am Amtsenthebungsverfahren gegen Vizepräsidentin Sara Duterte-Carpio im Senat teilzunehmen, und entschied, dass seine Teilnahme als Senator-Richter mit seinem Status als Untersuchungshäftling unvereinbar sei und keinen zwingenden Grund für eine vorübergehende Freistellung aus der Haft darstelle.
In einer am Donnerstag verkündeten, sieben Seiten langen Entscheidung, verfasst von Beisitzerin Maryann E. Corpus-Mañalac, wies das Anti-Korruptionsgericht den Antrag von Herrn Estrada auf Genehmigung zur Teilnahme am Amtsenthebungsverfahren als unbegründet zurück.
Herr Estrada argumentierte, seine Anwesenheit sei notwendig, da die Verfassung die Zustimmung von zwei Dritteln aller Senatoren erfordert, um eines anklagbaren Beamten für schuldig zu befinden, und dass seine Teilnahme am Verfahren eine „hohe verfassungsmäßige Pflicht“ sei, die eine vorübergehende Freistellung aus der Haft rechtfertige.
Die Fünfte Abteilung wies dieses Argument unter Berufung auf Urteile des Obersten Gerichtshofs in den Fällen Trillanes IV v. Pimentel, Sr., People v. Maceda und People v. Jalosjos zurück, wonach inhaftierte öffentliche Amtsträger ihre Amtsgeschäfte nicht ausüben dürfen, es sei denn, sie werden gegen Kaution oder auf Ehrenwort freigelassen.
Das Gericht führte aus, dass Herr Estrada weiterhin inhaftiert bleibt, da er in seinem Korruptionsverfahren keine Kaution hinterlegt hat und sein Antrag auf Kaution in dem nicht kautionsfähigen Fall der schweren Plünderung noch anhängig ist.
Es entschied zudem, dass sein Antrag nicht als Notfall oder zwingender Grund für eine vorübergehende Freistellung betrachtet werden könne, und verwies darauf, dass das Amtsenthebungsverfahren im Senat an drei Tagen pro Woche über 92 Verhandlungstage verteilt auf 31 Wochen angesetzt ist.
„Eine derart langwierige und wiederkehrende Regelung kann beim besten Willen nicht als Notfall oder zwingender Grund für eine vorübergehende Freistellung aus der Haft angesehen werden“, so das Gericht.
Es fügte hinzu, dass die Zulassung von Herrn Estrada zur Teilnahme am Amtsenthebungsverfahren ihn „praktisch zu einem freien Mann mit allen mit seiner Position verbundenen Privilegien machen“ und „die Zwecke der Untersuchungshaft ad absurdum führen“ würde.
Die Anklagepunkte ergeben sich aus angeblich irregulären Mittelzuweisungen für Hochwasserschutzprojekte des Ministeriums für öffentliche Arbeiten und Straßenbau (DPWH), wobei der Ombudsmann behauptet, Herr Estrada habe 573 Millionen Pesos erhalten. — Mark Joseph M. Sanchez

