Am 24. Dezember bestätigte die EU, dass die Veröffentlichung ihrer neuen Transparenzverordnung nur für digitale Vermögenswerte gelten und am 01.01.2026 in Kraft treten wird.Am 24. Dezember bestätigte die EU, dass die Veröffentlichung ihrer neuen Transparenzverordnung nur für digitale Vermögenswerte gelten und am 01.01.2026 in Kraft treten wird.

Die Krypto-Industrie erreicht mit der Ankündigung von DAC8 einen weiteren Meilenstein

2025/12/25 11:06

Am 24. Dezember bestätigte die EU, dass die Veröffentlichung ihrer neuen Transparenzverordnung nur für digitale Vermögenswerte gelten und am 01.01.2026 in Kraft treten wird. Darüber hinaus wird sie sich auf die derzeit verwendete Methode zur Prüfung von Kryptowährungsaktivitäten in der gesamten EU auswirken.

Der EU-Bericht hob auch hervor, dass die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8), die neue Verordnung, das bestehende EU-System für die Zusammenarbeit bei Steuerfragen erweitert, um Krypto-Vermögenswerte und damit verbundene Dienstleistungen einzubeziehen.

Gemäß diesen Vorschriften sind Unternehmen, die kryptobezogene Dienstleistungen anbieten, wie Börsen und Broker, verpflichtet, umfassende Daten über alle ihre Nutzer und durchgeführten Transaktionen zu sammeln und an die nationalen Steuerbehörden zu melden. Anschließend werden diese Behörden die gesammelten Daten mit anderen Mitgliedsländern der EU teilen.

Die Krypto-Branche erreicht mit der Ankündigung von DAC8 einen weiteren Meilenstein

Die neueste Steuertransparenzverordnung der EU hat hitzige Debatten im Krypto-Ökosystem ausgelöst. Nach dieser Kontroverse stellten Quellen fest, dass diese Änderung in der Branche wesentlich ist, da sie eine Lücke schließt, die zuvor einige Bereiche der Krypto-Wirtschaft von der regulären Steuerberichterstattung ausgeschlossen hat. 

Daher wird erwartet, dass die zuständigen Behörden mit der Einführung von DAC8 ein klareres Verständnis von digitalen Vermögenswerten, Handelsgeschäften und Überweisungen haben werden, so wie sie es bei Bankkonten und Aktien haben.

Erwähnenswert ist unterdessen, dass DAC8 mit der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Vermögenswerte (MiCA) zusammenarbeitet, sich aber auf verschiedene Sektoren konzentriert. MiCA, die im April 2023 genehmigt wurde, schafft einen einheitlichen Regulierungsrahmen für Krypto-Vermögenswerte in der gesamten Europäischen Union und konzentriert sich darauf, wie Krypto-Unternehmen Lizenzen erhalten, ihre Kunden schützen und ihre Geschäfte innerhalb des Binnenmarktes führen.

Für DAC8 gewährleistet es die Steuerkonformität durch Übermittlung der erforderlichen Daten an die Behörden zur Prüfung und Umsetzung der Steuerpflichten. Während MiCA sich auf das Marktverhalten konzentriert, stellt DAC8 sicher, dass Steuern korrekt gemeldet werden.

Während die Krypto-Branche auf den 01. Januar wartet, wenn diese neue Verordnung in Kraft tritt, spielten Quellen, die mit der Angelegenheit vertraut sind, auf den Übergang dieser Krypto-Unternehmen an. Laut den Quellen müssen diese Unternehmen bis zum 01. Juli alles von ihren Berichtssystemen bis hin zu internen Kontrollverfahren und Kundenprüfungen aktualisieren, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. 

Die zuständigen Behörden haben eine Warnung vor der Nichteinhaltung der Regeln nach diesem Datum ausgesprochen. Wenn ein Unternehmen diese Berichtsanforderungen nicht erfüllt, werden Strafen gemäß den nationalen Gesetzen verhängt.

Für Personen, die Krypto nutzen, warnten Berichte, dass diese Auflage schwerwiegende Folgen haben würde. Falls Steuerbehörden Anzeichen von Steuervermeidung oder -hinterziehung feststellen, erlaubt DAC8 lokalen Behörden, mit Pendants in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Diese Partnerschaft verleiht ihnen die Befugnis, Krypto-Vermögenswerte im Zusammenhang mit unbezahlten Steuern einzufrieren oder zu beschlagnahmen. Diese Fähigkeit gilt auch dann, wenn sich diese Kryptowährungen außerhalb des eigenen Heimatlandes befinden.

Steuerbehörden setzen strenge Maßnahmen zur Gewährleistung der Steuerkonformität um 

Am 16. Mai 2023 erteilte der Rat der Europäischen Union, bestehend aus Finanzministern der 27 EU-Länder, seine Zustimmung zur Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden. Diese EU-Richtlinie zielt darauf ab, Krypto-Vermögenswerte-Dienstleister (CASPs) in das bestehende Steuerberichtssystem zu integrieren. 

Es ist erwähnenswert, dass ihr beabsichtigter Zweck darin besteht, sicherzustellen, dass Kryptowährungen dem Common Reporting Standard (CRS) unterliegen und sowohl den Umfang als auch die Qualität der gesammelten Informationen zu verbessern.

Der CRS basiert auf dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Durch diese Richtlinien haben die Behörden zusammen mit DAC8 erkannt, dass die Zunahme unregulierter Krypto-Vermögenswerte als Barriere für die Steuertransparenz weltweit wirken könnte. 

Daher erfordern CARF und DAC8, dass in Großbritannien ansässige digitale Marktvermittler und andere in diesem Bereich tätige Länder eine strenge Prüfung ihrer Kunden durchführen, Informationen über Transaktionen und Überweisungen sammeln und diese Informationen den Steuerbehörden zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus erwähnten Berichte, dass DAC8 ab Beginn der Steuerjahre, die 2026 beginnen, die Einreichung von Berichten abschließen muss. Dennoch müssen Investoren ihren ersten Bericht erst bis zum 31.01.2027 einreichen.

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