TLDR: Japans Steuerreform positioniert Kryptowährungen als Finanzinstrumente und wendet eine gesonderte Besteuerung nur auf Spot-Handel, Derivate und ETFs an. Dreijahriger VerlustvortragTLDR: Japans Steuerreform positioniert Kryptowährungen als Finanzinstrumente und wendet eine gesonderte Besteuerung nur auf Spot-Handel, Derivate und ETFs an. Dreijahriger Verlustvortrag

Japans Steuerreform für das Geschäftsjahr 2026 schlägt separate Besteuerung für Kryptowährung-Handelsaktivitäten vor

TLDR:

  • Japans Steuerreform positioniert Krypto als Finanzinstrumente und wendet eine separate Besteuerung nur auf Spot-Handel, Derivate und ETFs an.
  • Die Verlustvortragsregelung von drei Jahren entspricht der Behandlung von Devisen und Aktien, verbietet jedoch eine kategorienübergreifende Zusammenlegung.
  • Staking, Kreditbelohnungen und NFT-Transaktionen bleiben im aktuellen Vorschlag von der separaten Besteuerung ausgeschlossen.
  • Die Definition spezifizierter Krypto-Vermögenswerte begrenzt den Reformumfang auf Börsen, die nach dem Finanzinstrumentengesetz registriert sind.

Japans Liberaldemokratische Partei und die Japan Restoration Association stellten am 19. Dezember den Steuerreform-Entwurf für das Geschäftsjahr 2026 vor, der Kryptowährungen als legitime Finanzinstrumente für den Vermögensaufbau positioniert. 

Der Vorschlag führt eine separate Besteuerung für spezifische Kryptotransaktionen ein, einschließlich Spot-Handel, Derivate und börsengehandelte Fonds, mit Bestimmungen für einen dreijährigen Verlustvortrag. 

Das Rahmenwerk schließt jedoch bestimmte Aktivitäten wie Staking und Kreditbelohnungen aus, die möglicherweise weiterhin den allgemeinen Steuervorschriften unterliegen.

Separate Besteuerung auf bestimmte Transaktionsarten begrenzt

Der Steuerreform-Entwurf unterscheidet zwischen verschiedenen Kryptowährungsaktivitäten und wendet die separate Besteuerung nur auf bestimmte Transaktionskategorien an. 

Spot-Handel, Derivatetransaktionen und Kryptowährungs-ETFs qualifizieren sich für die neue Besteuerungsstruktur, ähnlich den bestehenden Rahmenbedingungen für Aktien und Investmentfonds. 

Der Entwurf weist auf „eine andere Richtung für das Steuersystem virtueller Währungen (Krypto-Vermögenswerte)" hin, verglichen mit früheren Ansätzen, die Kryptoeinkommen einheitlich behandelten.

Einkommen aus Staking, Kreditvergabe und anderen belohnungsbasierten Aktivitäten fehlt im Rahmenwerk der separaten Besteuerung. 

Diese Transaktionen generieren Belohnungen durch Vermögensbestände und nicht durch Preisschwankungen, was einen grundlegenden Unterschied in ihrer wirtschaftlichen Natur darstellt. Der Entwurf deutet darauf hin, dass diese Aktivitäten wahrscheinlich ihre aktuelle Klassifizierung im Rahmen der umfassenden Besteuerung als sonstige Einkünfte beibehalten werden.

Die Reform führt auch Unsicherheit bezüglich Non-fungible-Token ein, die im Vorschlag nicht ausdrücklich erwähnt werden. Laut Experten „können Einkünfte aus dem Kauf und Verkauf von NFTs weiterhin der umfassenden Besteuerung als sonstige Einkünfte unterliegen." 

Dies schafft ein technisches Paradoxon, da Kryptowährungen und NFTs ähnliche Blockchain-Grundlagen teilen, aber unterschiedliche steuerliche Klassifizierungen aufweisen.

Dreijähriger Verlustvortrag entspricht traditionellen Wertpapieren

Der Entwurf erlaubt den Vortrag von Kryptowährungsverlusten für drei aufeinanderfolgende Jahre, was der Behandlung von Devisen- und Aktienmarktverlusten entspricht. 

Der Entwurf besagt, dass „Verluste im Zusammenhang mit virtuellen Währungstransaktionen drei Jahre lang vorgetragen werden dürfen", was den Bestimmungen für traditionelle Wertpapiere entspricht. Die neue Regelung beseitigt bestehende Einschränkungen und ermöglicht eine flexiblere Steuerplanung über mehrere Geschäftsjahre hinweg.

Das Rahmenwerk verbietet jedoch die Zusammenlegung von Kryptowährungsverlusten mit anderen Investitionskategorien trotz ähnlicher separater Besteuerungsbehandlung. 

Experten merken an, dass „selbst bei separater Besteuerung der Gesamtgewinn- und Verlustbereich streng für jede Einkommensart unterteilt ist." Jede Anlageklasse behält separate Gewinn- und Verlustrechnungen bei, was kategorienübergreifende Steueroptimierungsstrategien verhindert.

Die Reform verpflichtet Kryptowährungsbörsen, Transaktionsberichte an die Steuerbehörden zu übermitteln, wodurch eine Infrastruktur für eine genaue Einkommensüberprüfung geschaffen wird. 

Der Entwurf „gibt eindeutig ein System vor, nach dem Börsenunternehmen Berichte an das Finanzamt übermitteln müssen", um die Umsetzung zu unterstützen. Erweiterte Berichtspflichten können die Nachfrage nach spezialisierten Berechnungstools erhöhen, da Investoren komplexere Anforderungen an die Steuererklärung bewältigen müssen.

Umfangsbeschränkungen und Wegzugsbesteuerungsüberlegungen

Der Entwurf verweist auf „spezifizierte Krypto-Vermögenswerte", ohne spezifische Währungen oder Qualifikationskriterien zu definieren. 

Diese Terminologie legt nahe, dass das Rahmenwerk ausschließlich auf Kryptowährungen angewendet wird, die „von Unternehmen gehandelt werden, die im Rahmen des Finanzinstrumentengesetzes registriert sind." 

Die Bezeichnung impliziert, dass die Regulierungsaufsicht bestimmt, welche digitalen Vermögenswerte eine separate Besteuerungsbehandlung erhalten, anstatt sie universell anzuwenden.

Die Reform könnte auch eine Wegzugsbesteuerung für Kryptowährungsbestände einführen, wenn Investoren ins Ausland ziehen. 

Experten beobachten, dass „wenn Krypto-Vermögenswerte als Finanzinstrumente nach dem Finanzinstrumentengesetz organisiert werden und ihr Status nach dem Steuerrecht überprüft wird", nicht realisierte Gewinne bei der Ausreise besteuert werden könnten. Dies würde die bestehende Behandlung von Aktien bei Vermögenswerten widerspiegeln, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

Die Umsetzungsdetails bleiben künftiger Gesetzgebung und regulatorischer Leitlinien vorbehalten. Der Entwurf gibt die Richtung vor, während spezifische Mechanismen, Qualifikationsstandards und Durchsetzungsverfahren für die nachfolgende rechtliche Entwicklung überlassen bleiben.

Der Beitrag Japans Steuerreform für das Geschäftsjahr 2026 schlägt separate Besteuerung für Kryptowährungshandelsaktivitäten vor erschien zuerst auf Blockonomi.

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