Google steht nun vor einem weiteren Kartellrechtsverfahren der Europäischen Union, und dieses könnte die bislang größte Strafe im Rahmen des Digital Markets Act werden.
Die deutsche Zeitung Handelsblatt berichtete am Montag, dass Brüssel kurz davor steht, Alphabet (NASDAQ: GOOG, GOOGL) einen hohen dreistelligen Millionenbetrag in Euro dafür aufzuerlegen, wie Google seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen präsentiert.

Der Bericht erschien kurz nachdem die EU ein Zollabkommen mit den Vereinigten Staaten in Kraft gesetzt hatte, sodass ein weiterer Konflikt mit einem großen amerikanischen Technologieunternehmen die transatlantischen Beziehungen zusätzlich belasten könnte.
Handelsblatt berichtete, dass das Verfahren gegen Google fast abgeschlossen sei, die endgültige Entscheidung jedoch noch bei EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen liege.
Ursula soll die Entscheidung noch vor der Sommerpause treffen. Sollte die Strafe wie geplant verhängt werden, wäre es die höchste jemals im Rahmen des DMA verhängte Strafe.
Die Europäische Kommission eröffnete das Verfahren zum Google-Suchdienst im März 2025 und prüfte, ob Google seine Suchmaschine nutzt, um mehr Traffic zu seinen eigenen Diensten zu leiten, anstatt konkurrierende Unternehmen fair zu behandeln.
Die Kommission betont, ihr Hauptziel sei die Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften und nicht nur das Einziehen von Geldbußen. Thomas Regnier, ein Sprecher der Kommission, erklärte, die Regulierungsbehörden stünden noch mit dem Unternehmen über mögliche Abhilfemaßnahmen im Gespräch. Er machte auch deutlich, dass Brüssel bereit sei zu handeln, sollten diese Gespräche keine Ergebnisse bringen.
„Auch bei unseren Verhandlungen über künftige Lösungen werden wir nicht zögern, so schnell wie möglich die nächsten Schritte einzuleiten", sagte Thomas.
Google hat die Auffassung zurückgewiesen, dass der DMA die Suche für die Nutzer verbessert habe. Das Unternehmen erklärt, die bereits in Europa vorgenommenen Änderungen hätten das Produkt geschwächt.
„Die Änderungen, die wir an der Suche im Rahmen des DMA bereits vorgenommen haben, stellen den größten Rückschritt in der Geschichte des Produkts dar und schaffen für Europäer ein minderwertiges Erlebnis zum Nutzen einiger eigennütziger Benutzerbeschwerden", sagte angeblich ein Google-Sprecher.
Dies ist natürlich nicht die erste große Auseinandersetzung zwischen Google und den EU-Kartellbehörden. Im Jahr 2010 leitete die Europäische Union eine Reihe von Kartelluntersuchungen zur Monopolmacht von Google ein. Drei dieser Untersuchungen führten zu einer Anklage durch die EU. Diese betrafen Google Search, Android und AdSense von Google.
Google verlor in allen drei Verfahren. Die kombinierten Geldbußen haben €8 Milliarden überschritten. Daher war das Verfahren im Rahmen des Digital Markets Act zu erwarten.
Das erste Verfahren betraf beispielsweise die Behandlung von Smartphone-Herstellern durch Google. Laut der Kommission zwang Google die Hersteller, bestimmte Google-Anwendungen auf ihren Geräten zu installieren. Die Regulierungsbehörden behaupteten, Google habe es mobilen Geräten erschwert, angepasste Android-Versionen zu verwenden, die möglicherweise mit Googles eigenem System hätten konkurrieren können.
App-Kopplung war ein weiteres Anliegen der Regulierungsbehörden. Sie warfen Google vor, einige seiner Apps in einer Weise voneinander abhängig zu machen, die dazu führte, dass Telefonhersteller mehr Google-Apps installieren mussten, um Zugang zu wichtigen Apps zu erhalten. Laut der Kommission war dieses Verhalten leicht nachvollziehbar, und es war wahrscheinlich, dass der Eigentümer einer leistungsstarken Plattform für mobile Anwendungen seine anderen Produkte schützen wollte.
Schließlich änderte Google im Oktober 2018 seinen Ansatz zur Bereitstellung von Diensten und zum Verkauf von Anwendungen an Hersteller. So ermöglichte das Unternehmen Telefon- und Tablet-Herstellern, den Google Play Store zu lizenzieren, ohne alle Google-Apps auf ihren Geräten installieren zu müssen. Wenn sie jedoch weiterhin Google-Apps auf ihren Geräten installiert haben wollten, mussten die Telefonhersteller keine Lizenzgebühr für Letztere zahlen.
Später, im März 2019, versprach Google, dass europäische Android-Nutzer bei der Installation eine alternative Auswahlmöglichkeit erhalten würden. Die Nutzer würden mehrere Optionen für ihren Browser und ihre Suchmaschinen haben, anstatt Chrome und Google Search als einzige verfügbare Optionen zu sehen.
Darüber hinaus prüfte die Europäische Kommission im Jahr 2020 Googles Plan, Fitbit zu kaufen. Die Kommission genehmigte die Fusion am 17.12.2020 unter bestimmten Bedingungen.
Im Bereich Werbung verhängte die Kommission am 04.09.2025 eine Geldbuße von €2,95 Milliarden, etwa 3,4 Milliarden US-Dollar, gegen Google wegen seiner wettbewerbswidrigen Praktiken auf dem Adtech-Markt. Es sei darauf hingewiesen, dass die EU-Kartellbehörde ihre Untersuchung des Werbegeschäfts von Google im Mai 2021 eingeleitet hatte.
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