Die EU hat eine Verordnung vorgeschlagen, die ab Juli 2027 Krypto-Transfers im Wert von Millionen Euro betreffen wird.
Die neuen Krypto-Vorschriften könnten Händler und Investoren auf verschiedene Weisen beeinflussen, darunter den Zugang zu Börsen, KYC-Verifizierung und die Behandlung bestimmter Vermögenswerte. Die entscheidende Zahl ist nicht der Preis; es ist die, die am 10. Juli 2027 in Kraft tritt.
Die Europäische Union hat vereinbart, dass die Verordnung (EU) 2024/1624 am 10.07.2027 in Kraft tritt und zu einem der umfassendsten Rahmenwerke zur Bekämpfung der Geldwäsche wird, die jemals in der EU verabschiedet wurden.
Die Verordnung legt ein blockweites Limit von €10.000 für kommerzielle Barzahlungen für Waren und Dienstleistungen fest. EU-Mitgliedstaaten können noch niedrigere Limits festlegen, jedoch nicht niedriger als das neue Limit.
Das Ziel ist es, einen gemeinsamen AML-Rahmen in Europa zu etablieren und die Möglichkeiten für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und illegale Finanzaktivitäten zu minimieren.
Quelle: Wu Blockchain X
Neue Beschränkungen für Bargeldtransaktionen – Erläuterung.
Im Rahmen des neuen Systems werden Unternehmen keine Barzahlungen für kommerzielle Transaktionen über €10.000 mehr entgegennehmen können. Darüber hinaus werden für Transaktionen über €3.000 Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden und Identitätsverifizierungsverfahren gelten.
Die Barzahlungsbeschränkung gilt jedoch nicht für private Transaktionen zwischen Personen. Das €10.000-Limit gilt nicht für Bankeinlagen und Überweisungen, unterliegt jedoch den bestehenden AML-Regeln.
Die bedeutendste Auswirkung auf den Krypto-Markt sind die erhöhten Anforderungen an Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs), wie Börsen, Verwahrer und regulierte Krypto-Unternehmen.
Die EU-AML-Regeln 2027 verlangen von CASPs, eine vollständige Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden bei gelegentlichen Krypto-Transaktionen von €1.000 oder mehr durchzuführen. Die Plattformen sind verpflichtet, die Nutzer zu identifizieren, jedoch ohne erweiterte Verifizierungsanforderungen für Transaktionen unter €1.000.
Dies markiert einen weiteren bedeutenden Meilenstein in Europas umfassenderen Kryptowährung regulatorischen Bemühungen, die darauf abzielen, die Vorschriften mit der bestehenden finanziellen Compliance-Landschaft zu harmonisieren.
Die Regelung verbietet ausdrücklich anonyme Kryptowährung-Konten auf regulierten Plattformen. Sie verbietet auch Dienste, die Transaktionsanonymität oder eine stärkere Transaktionsverschleierung ermöglichen, wie z. B. Dienste, die mit anonymitätssteigernden Kryptowährungen verbunden sind.
Wichtig ist, dass die Regelung das Halten datenschutzorientierter Kryptowährungen nicht verbietet. Vielmehr schränkt sie den Handel, die Verwahrung oder andere regulierte Dienstleistungen regulierter Dienstleister in Bezug auf diese Vermögenswerte ein.
Quelle: Wu Blockchain
Eine der Hauptsorgen der Bitcoin-Nutzer ist, dass nicht alle Transaktionen einer Identitätsverifizierung unterzogen werden. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Peer-to-Peer-Transaktionen zwischen selbst gehosteten Wallets. Die Anforderungen betreffen in erster Linie die Interaktion der Nutzer mit regulierten Dienstleistern, wie Börsen und Verwahrern.
Die EU-AML-Regeln 2027 beschränken sich nicht auf den Bank- und Kryptowährungssektor. Die Compliance-Anforderungen für mehrere Branchen, die als anfällig für Finanzkriminalität gelten, werden verschärft. Diese Sektoren umfassen:
Profifußballvereine und -agenten.
Händler von Luxusgütern
Crowdfunding-Plattformen
Anbieter von Investitionsmigration
Handel mit hochwertigen Fahrzeugen, Yachten und Flugzeugen.
Institutionen in diesen Branchen müssen ihre Kundenverifizierungs- und Transaktionsüberwachungsprozesse verstärken.
Die Transparenz des wirtschaftlich Berechtigten ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Verordnung. EU-Unternehmen müssen im nationalen Register ihrer wirtschaftlich Berechtigten eingetragen sein.
Die Eigentumsschwelle liegt in der Regel bei 25 %, kann aber für komplexere Unternehmensstrukturen auf 15 % gesenkt werden. Andere Einheiten, wie Trusts, Stiftungen und einige Nicht-EU-Einheiten, die in der EU tätig sind, werden ebenfalls strengeren Offenlegungspflichten unterliegen.
Die Regelung tritt erst im Juli 2027 in Kraft, aber Kryptowährungsbörsen werden wahrscheinlich bereits im Voraus mit den Vorbereitungen beginnen. Investoren sollten Folgendes beobachten:
KYC-Updates: Ankündigungen werden auf der Börse gemacht.
Mögliche Delistings von Privacy Coins.
Erhöhte Onboarding-Änderungen
Zusätzliche Compliance-Maßnahmen, die durch MiCA-Vorschriften erforderlich sind
Aktualisierungen zur Umsetzung der Travel Rule
Im nächsten Jahr könnten diese Entwicklungen einen Einfluss darauf haben, wie digitale Vermögenswerte von europäischen Nutzern genutzt und gehandelt werden.
Die EU-AML-Regeln 2027 sind eine der tiefgreifendsten Compliance-Änderungen im traditionellen Finanzsektor der letzten Jahre. Die Verordnung führt eine €10.000-Obergrenze für Barzahlungen ein, führt neue Krypto-KYC-Anforderungen ein, setzt Limits für anonyme Konten durch und erweitert die AML-Abdeckung auf verschiedene Branchen, was Europas anhaltende Bemühungen zur Stärkung der finanziellen Transparenz verdeutlicht. Die nächsten 12 Monate werden entscheidend sein, da sich Börsen und Marktteilnehmer auf die Umsetzung vorbereiten.
Haftungsausschluss: Kryptowährungsinvestitionen sind spekulativ und unterliegen Marktrisiken und Vorschriften. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungszwecken und sollten nicht als finanzielle, rechtliche oder Anlageberatung interpretiert werden. Investoren wird empfohlen, vor jeder Investition eigene Recherchen durchzuführen.


